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   BVerwG, 18.09.1984 - 6 B 137.84   

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https://dejure.org/1984,2680
BVerwG, 18.09.1984 - 6 B 137.84 (https://dejure.org/1984,2680)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1984 - 6 B 137.84 (https://dejure.org/1984,2680)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1984 - 6 B 137.84 (https://dejure.org/1984,2680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Kostenentscheidung - Wehrpflichtiger - Kriegsdienstverweigerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

    Insbesondere besteht entgegen der Auffassung des Beklagten kein Grund, die Erledigungserklärung der Klägerin als verdeckte Rücknahme der Klage zu werten und ihr deshalb in Anwendung des Rechtsgedankens des § 155 Abs. 2 VwGO die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. zu derartigen Fällen etwa Urteil vom 14. April 1989 BVerwG 4 C 22.88 Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29; Beschluss vom 18. September 1984 BVerwG 6 B 137.84 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 63; Beschluss vom 27. September 1973 BVerwG 2 C 12.70 Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender

    Der Antragsteller hat damit das erledigende Ereignis selbst herbeigeführt und seinem Rechtsschutzbegehren willentlich die Grundlage entzogen (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 18. September 1984 - 6 B 137.84 - Buchholz 310 § 161 Nr. 63 S. 5).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 6 C 1.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Die Erklärung des Klägers, der Rechtsstreit sei - ungeachtet seines nunmehr von ihm beim zuständigen Kreiswehrersatzamt Trier erneut gestellten Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - im Hinblick auf die Rücknahme seines ursprünglichen (ersten) Anerkennungsantrages gegenüber dem Kreiswehrersatzamt Hannover erledigt, kommt unter diesen Umständen einer Rücknahme seines im vorliegenden Rechtsstreit verfolgten Rechtsschutzbegehrens gleich; dem entspricht es, ihm in sinngemäßer Anwendung der Regelung des § 155 Abs. 2 VwGO aus Billigkeitsgründen die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - ).
  • BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84

    Rechtsmittel

    Die Anwendung des neuen Rechts wäre für den Kläger nur dann in Betracht gekommen, wenn er seinen alten Antrag zurückgenommen und aufgrund eines nach dem Inkrafttreten des KDVG gestellten Antrages die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer begehrt hätte (§ 22 KDVG); durch die Rücknahme des alten Antrages während des gerichtlichen Verfahrens hätte sich der Kläger allerdings der Belastung mit den Kosten des Rechtsstreits ausgesetzt (vgl. dazu Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - ).
  • BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 34.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Anwendung des neuen Rechts wäre für ihn dann in Betracht gekommen, wenn er seinen alten Antrag zurückgenommen und aufgrund eines nach dem Inkrafttreten des KDVG gestellten Antrages als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden wäre (§ 22 KDVG); durch die Rücknahme des alten Antrages während des gerichtlichen Verfahrens hätte sich der Kläger allerdings der Belastung mit den Kosten des Rechtsstreits ausgesetzt (vgl. dazu Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - ).
  • BVerwG, 22.07.1985 - 6 B 201.84

    Zulässigkeit einer Gleichstellung von Grundwehrdienst im Frieden und dem Töten im

    Die Anwendung des neuen Rechts wäre für ihn dann in Betracht gekommen, wenn er seinen alten Antrag zurückgenommen und aufgrund eines nach dem Inkrafttreten des KDVNG gestellten Antrages als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden wäre (§ 22 KDVG); durch die Rücknahme des alten Antrages während des gerichtlichen Verfahrens hätte sich der Kläger allerdings der Belastung mit den Kosten des Rechtsstreits ausgesetzt (vgl. dazu Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - [Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 63 = BWV 1985, 63]).
  • BVerwG, 01.03.1990 - 6 B 35.89

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Billige

    Die Erklärung des Klägers, der Rechtsstreit sei im Hinblick auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auf der Grundlage eines neuen Anerkennungsantrags erledigt, kommt unter diesen Umständen einer Rücknahme seines Rechtsschutzbegehrens hinsichtlich seines alten Anerkennungsantrags gleich; dem entspricht es, ihm in sinngemäßer Anwendung der Regelung des § 155 Abs. 2 VwGO aus Billigkeitsgründen die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. in diesem Sinne bereits Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - ).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 6 B 18.88

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Die Erklärung des Klägers, der Rechtsstreit sei im Hinblick auf die Rücknahme seines bisherigen Anerkennungsantrags bei gleichzeitiger Stellung eines neuen Antrags erledigt, kommt unter diesen Umständen einer Rücknahme auch seines Rechtsschutzbegehrens gleich; dem entspricht es, ihm in sinngemäßer Anwendung der Regelung des § 155 Abs. 2 VwGO aus Billigkeitsgründen die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. dazu Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - ).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 6 B 3.87

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Entscheidung über die Kosten des

    Die Erklärung des Klägers, der Rechtsstreit sei im Hinblick auf die Stellung eines "unechten Zweitantrags" erledigt, kommt unter diesen Umständen einer Rücknahme auch seines Rechtsschutzbegehrens gleich; dem entspricht es, ihm in sinngemäßer Anwendung der Regelung des § 155 Abs. 2 VwGO aus Billigkeitsgründen die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. dazu Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - ).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 6 B 31.87

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Entscheidung nach Erledigterklärung

    Die Erklärung des Klägers, der Rechtsstreit sei im Hinblick auf die Stellung eines "unechten Zweitantrags" erledigt, kommt unter diesen Umständen einer Rücknahme auch seines Rechtsschutzbegehrens gleich; dem entspricht es, ihm in sinngemäßer Anwendung der Regelung des § 155 Abs. 2 VwGO aus Billigkeitsgründen die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. dazu Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - ).
  • VG Wiesbaden, 01.02.2023 - 2 L 1489/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das BKA wegen gegen sog. Reichsbürger

  • BVerwG, 12.11.1987 - 6 B 55.87

    Beiderseitige Erledigungerklärung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren zur

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